Wie kann ein Verpächter vorzeitig den Pachtvertrag kündigen


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Der Verpächter hat die Möglichkeit, den geschlossenen Pachtvertrag vorzeitig zu kündigen. Es gibt dazu auch laut ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Wenn im Pachtvertrag  keine Bedingungen enthalten sind, die der gesetzlichen Regelung entgegenwirkt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Kündigungsfristen von Pachtverträgen

Pachtverträge in der Gastronomie können generell zum 30.06 oder zum 31.12 eines jeweiligen Jahres ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Dies sieht die gesetzliche Regelung vor.

Sonderkündigungsrecht:

Für Verpächter sieht das Gesetz in Form des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch drei Bedingungen vor, die die vorzeitige Kündigung des Pachtvertrages durch den Verpächter vorsieht:

- dem Pächter muss erheblicher Missbrauch des verpachteten Objektes nachgewiesen werden
- der Pächter hat gegenüber dem Verpächter einen Pachtrückstand (qualifizierter Pachtrückstand genannt), und der Pächter hat trotz Mahnung den vollständigen Betrag noch nicht an den Verpächter bezahlt
- das Objekt oder Gebäude soll abgerissen (oder gesprengt) werden und neu errichtet werden (nur der Wunsch ein Abrisses durch den Verpächter genügt nicht! Er muss das Gebäude auch wieder errichten und zur Pacht erneut freigeben (oder es dann selbst betreiben)

Pachten oder Verpachten für Gastronomie oder Hotellerie Objekte

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