Wie kann ein
Verpächter vorzeitig den Pachtvertrag kündigen
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Der Verpächter hat die
Möglichkeit, den geschlossenen
Pachtvertrag vorzeitig zu kündigen. Es gibt dazu auch laut
ABGB
(Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) keine besonderen
gesetzlichen Bestimmungen. Wenn im Pachtvertrag keine
Bedingungen enthalten sind, die der gesetzlichen Regelung
entgegenwirkt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigungsfristen von
Pachtverträgen
Pachtverträge in der Gastronomie können generell zum
30.06 oder zum 31.12 eines jeweiligen Jahres ohne Angaben von
Gründen gekündigt werden. Dies sieht die gesetzliche
Regelung vor.
Sonderkündigungsrecht:
Für Verpächter sieht
das Gesetz in Form des
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch drei Bedingungen vor, die
die vorzeitige Kündigung des Pachtvertrages
durch den
Verpächter vorsieht:
- dem Pächter muss erheblicher Missbrauch des
verpachteten
Objektes nachgewiesen werden
- der Pächter hat gegenüber dem Verpächter
einen Pachtrückstand (qualifizierter Pachtrückstand
genannt), und der Pächter hat trotz Mahnung den
vollständigen Betrag noch nicht an den Verpächter
bezahlt
- das Objekt oder Gebäude soll abgerissen (oder gesprengt)
werden und neu errichtet werden (nur der Wunsch ein Abrisses durch den
Verpächter genügt nicht! Er muss das Gebäude
auch wieder errichten und zur Pacht
erneut freigeben (oder es dann selbst
betreiben)
Pachten oder Verpachten für Gastronomie
oder
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