Wie kann ein
Pächter vorzeitig den Pachtvertrag kündigen
Link zur Hauptseite: Übersicht
Der Pächter hat die Möglichkeit, den geschlossenen
Pachtvertrag vorzeitig zu kündigen. Es gibt dazu auch laut ABGB
(Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) keine besonderen
gesetzlichen Bestimmungen. Wenn im Pachtvertrag keine Bedingungen enthalten sind, die der gesetzlichen Regelung
entgegenwirkt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigungsfristen von Pachtverträgen
Pachtverträge in der Gastronomie können generell zum
30.06 oder zum 31.12 eines jeweiligen Jahres ohne Angaben von
Gründen gekündigt werden. Dies sieht die gesetzliche Regelung vor.
Sonderkündigungsrecht:
Ein Pächter hat die Möglichkeit, den Pachtvertrag
vorzeitig zu kündigen, wenn das angepachtete Objekt in einen
Zustand geraten ist, der es zum dafür vorgesehenen Gebrauch (im
dem Fall meistens den laufenden Betrieb einer Gaststätte oder
eines Hotels) unbrauchbar gemacht hat . Er kann somit dem
eigentlichen Betrieb nicht nachkommen und hat dadurch ein
Sonderkündigungsrecht.
Weitere Informationen