Wie kann ein Pächter vorzeitig den Pachtvertrag kündigen


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Der Pächter hat die Möglichkeit, den geschlossenen Pachtvertrag vorzeitig zu kündigen. Es gibt dazu auch laut ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Wenn im Pachtvertrag  keine Bedingungen enthalten sind, die der gesetzlichen Regelung entgegenwirkt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Kündigungsfristen von Pachtverträgen

Pachtverträge in der Gastronomie können generell zum 30.06 oder zum 31.12 eines jeweiligen Jahres ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Dies sieht die gesetzliche Regelung vor.

Sonderkündigungsrecht:

Ein Pächter hat die Möglichkeit, den Pachtvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn das angepachtete Objekt in einen Zustand geraten ist, der es zum dafür vorgesehenen Gebrauch (im dem Fall meistens den laufenden Betrieb einer Gaststätte oder eines Hotels) unbrauchbar gemacht hat . Er kann somit  dem eigentlichen Betrieb nicht nachkommen und hat dadurch ein Sonderkündigungsrecht.

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