Sonderkündigungsrecht beim Pachtvertrag


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Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Pachtverträgen

Pachtverträge in der Gastronomie können generell zum 30.06 oder zum 31.12 eines jeweiligen Jahres ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Dies sieht die gesetzliche Regelung vor.
Wenn der aktuelle Pächter stirbt, besteht ein ausserorderliches Sonderkündigungsrecht, dass von den Erben des mit einer Frist von 6 Monaten bis zum Ende des Quartals in Anspruch genommen werden kann. Wird dieses Sonderkündigungsrecht jedoch nicht in Anspruch genommen, läuft das Mitverhältnis der beiden Parteien wie vorher weiter.

Ein weiteres Sonderkündigungsrecht:

Ein Pächter hat die Möglichkeit, den Pachtvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn das angepachtete Objekt in einen Zustand geraten ist, der es zum dafür vorgesehenen Gebrauch (im dem Fall meistens den laufenden Betrieb einer Gaststätte oder eines Hotels) unbrauchbar gemacht hat . Er kann somit  dem eigentlichen Betrieb nicht nachkommen und hat dadurch ein Sonderkündigungsrecht.

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