Sonderkündigungsrecht
beim Pachtvertrag
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Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei
Pachtverträgen
Pachtverträge in der Gastronomie können generell zum
30.06 oder zum 31.12 eines jeweiligen Jahres ohne Angaben von
Gründen gekündigt werden. Dies sieht die gesetzliche
Regelung vor.
Wenn der aktuelle Pächter stirbt, besteht ein
ausserorderliches Sonderkündigungsrecht, dass von den Erben
des mit einer Frist von 6 Monaten bis zum Ende des Quartals in Anspruch
genommen werden kann. Wird dieses Sonderkündigungsrecht jedoch
nicht in Anspruch genommen, läuft das Mitverhältnis
der beiden Parteien wie vorher weiter.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht:
Ein Pächter hat die Möglichkeit, den Pachtvertrag
vorzeitig zu kündigen, wenn das angepachtete Objekt in einen
Zustand geraten ist, der es zum dafür vorgesehenen Gebrauch
(im
dem Fall meistens den laufenden Betrieb einer Gaststätte oder
eines Hotels) unbrauchbar gemacht hat . Er kann somit dem
eigentlichen Betrieb nicht nachkommen und hat dadurch ein
Sonderkündigungsrecht.
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